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Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften


Ebenso führen wir die Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten durch, wobei selbstverständlich die Teilungserklärung, die jeweiligen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen sind.

Hierbei ist zu beachten, dass wir als Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auch die Verwaltung des einzelnen Wohnungs- oder Teileigentums durchführen; d.h. die Bewirtschaftung / Instandhaltung des einzelnen Wohnungs- / Teileigentums obliegt dem Eigentümer generell selbst.

Auf Wunsch können wir dem Wohnungseigentümer als Vermieter selbstverständlich neben der Jahresabrechnung auch eine Nebenkostenabrechnung für seinen Mieter fertigen um ihm seine Arbeit als Vermieter zu erleichtern.

Unsere Tätigkeiten umfassen besipielsweise:

Sollten Sie an einem Angebot interessiert sein, so setzen Sie sich doch bitte telefonisch (02303 / 25 42 40) mit uns in Verbindung.